Satzung :
des Vereins für die Organisation von Wallfahrten und die Betreuung von Kranken,
" Krankenbruderschaft Rhein-Maas"

§ 1 :
Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen " Krankenbruderschaft Rhein-Maas - Verein für die Organisation von Wallfahrten und für Krankenbetreuung e.V. ". Der Verein hat den Sitz in Goch. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 : Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke, in dem er kranken Personen das Schicksal durch religiöse, geistige und materielle Hilfe erleichtert. Dieser Zweck soll durch gemeinsame Wallfahrten nach Lourdes und anderen Wallfahrtsorten erreicht werden, insbesondere auch durch die Betreuung der Kranken auf diesen Fahrten.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei der Durchführung seiner Veranstaltungen sowie der notwendigen Verwaltungsaufgaben hat der Verein die Grundsätze der Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sowie die dort vorgesehenen Nachweispflichten zu beachten. Unmittelbarer Einfluss auf die Verwendung der eingesetzten Mittelmuss gewährleistet bleiben.




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